Bei diesen Lampen geht 2023 das Licht aus

Langsam verlöschen sie: In drei Phasen soll bis September 2023 der Verkauf von neuen Halogenlampen, Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen verboten werden. Was das für Verbraucher bedeutet – und wie sie beim Licht am besten sparen

In diesem Jahr endet die alte Zeit – zumindest was Leuchtmittel angeht. Denn in drei Schritten wird es bis September 2023 verboten, neue Halogenlampen, Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen zu verkaufen.

Das gilt jedenfalls für im Haushalt übliche Leuchten. Denn ein Exot darf weiterhin verkauft werden: Halogenstäbe, Typ R7s. Auch Speziallampen, wie sie etwa in der Straßenbeleuchtung eingesetzt werden, sind weiterhin verfügbar.

Für alle anderen Typen gilt, dass der Handel den Lagerbestand noch verkaufen darf – und für Verbraucher gibt es auch kein Verbot, die alten Leuchtmittel weiterzuverwenden. Aber dennoch ist es bald aus mit den alten Leuchtkörpern: Seit 2009 wurden in ganz Europa alle nicht mehr zeitgemäßen Typen schrittweise und im Jahresrhythmus aus dem Verkehr gezogen.

Vier Verordnungen hat die EU dafür auf den Weg gebracht. Die einst beliebte 60-Watt-Birne ist seit 2010 verboten, obwohl Restbestände auch noch lange danach verkauft wurden.

Technisch notwendig ist es übrigens nicht, am alten Leuchtmittel festzuhalten, denn laut Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gibt es für jede Fassung eine passende LED-Lampe – auch für die noch immer erlaubte Energiefresserversion des 7Rs-Halogenstabs.

Einzige Ausnahme: Der Stecksockel T2 an einer eher selten vorkommenden Leuchtstoffröhre dürfte ausgedient haben. Allerdings sind die LEDs noch immer teurer als die „konventionellen“ Vorgänger, wie ein aktueller Preisvergleich von WELT ergeben hat. Immerhin werben die Hersteller damit, dass LEDs länger halten.

Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen beträgt der Anteil der Beleuchtung am deutschen Stromverbrauch 13 Prozent. Davon entfallen etwa 15 Prozent auf die Beleuchtung privater Haushalte. Brancheninformationen zufolge benötigt ein Haushalt etwa zehn Prozent seines Stroms für die Beleuchtung.

Mit LEDs kann folglich eine Menge Geld gespart werden. 50 Prozent der Kosten sind es laut ZVEI, wenn ältere Leuchtmittel durch LED-Leuchten ersetzt werden. Mit einer Lichtsteuerung können es auch mehr werden, sagt ZVEI-Lichtexperte Jürgen Waldorf: „Am besten sieht die Bilanz aus, wenn LED-Leuchten, Tageslicht- und Präsenzschaltung mit einer professionellen Lichtplanung kombiniert werden: Gegenüber einer Altanlage aus den 80er-Jahren lassen sich dann bis zu 80 Prozent Energie und Energiekosten sparen.“

Das Portal Stromauskunft.de rechnet vor, was das pro Jahr und Lampe bringen kann: Wird etwa eine Glühlampe mit 60 Watt durch eine gleich helle LED-Lichtquelle mit zehn Watt ersetzt, können bei einer Brenndauer von täglich sechs Stunden und einem Strompreis von aktuell 38 Cent pro Kilowattstunde bis zu 40 Euro pro Jahr und Leuchtmittel gespart werden.

Immerhin hat die Mehrheit der Haushalte schon auf die stromsparende Beleuchtung umgestellt. Nach Brancheninformationen sollen 60 Prozent LED-Leuchtmittel nutzen. Aber in der Straßenbeleuchtung hat LED bisher nur einen Anteil von 45 Prozent.

Damit es mit LED nicht dunkler wird als mit den alten Lampen, helfen zwei Angaben auf der Verpackung: Lumen und Kelvin. Der Lichtstrom macht Leuchtmittel vergleichbar: 710 Lumen entsprechen der alten 60-Watt-Lampe. Kelvin gibt die Lichtfarbe an. 2000 Kelvin heißt: warmes Licht. Je niedriger die Kelvin-Zahl, desto wärmer ist die Farbe des Lichts.


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